13.09.2018

Information zur Untersuchung der Aufsichtsbehörde

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat ein Enforcement-Verfahren gegen die Jungfraubahn Holding AG abgeschlossen. Sie stellt einen Verstoss gegen Marktverhaltensregeln fest.

Die Jungfraubahn Holding AG hat bis 2016 jeweils per Ende Jahr Massnahmen zur Kursstabilisierung ergriffen. Die getätigten Aktientransaktionen lagen im kleinen und limitierten Rahmen und betrafen lediglich den letzten Handelstag des Jahres. Nach Abschluss ihres Enforcement-Verfahrens stellt die FINMA gemäss ihrer Verfügung vom 31. August 2018 einen Verstoss gegen Marktverhaltensregeln fest. In ihrer Medienmitteilung vom 13. September 2018 schreibt sie:

«Die Jungfraubahn Holding AG hat zumindest zwischen 2014 und 2016 – die FINMA hat erst ab 2013 die Kompetenz zur allgemeinen Marktaufsicht – jeweils am letzten Handelstag des Jahres Börsenaufträge für umfangreiche Verkäufe ihrer Aktien aus dem Eigenbestand erteilt. Damit hat sie das Ziel verfolgt, am Jahresende jeweils für einen gezielten Kursrückgang zu sorgen. Die Gesellschaft bewegte den Jahresendkurs ihrer Titel in einer Grössenordnung von bis zu vier Prozent. Die FINMA stellt fest, dass die Jungfraubahn Holding AG mit diesem Verhalten gegen das aufsichtsrechtliche Verbot der Marktmanipulation verstossen hat.»

Die Jungfraubahn Holding AG hat mit den Behörden kooperiert und Massnahmen zur Verbesserung der internen Abläufe und Kontrollen im Zusammenhang mit dem Handel von eigenen Aktien beschlossen und diese bereits umgesetzt.

Gemäss ihrer langjährigen Strategie sieht sich die Jungfraubahn-Gruppe als Value Stock verantwortlich, Voraussetzungen zu schaffen, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erhalten sowie den regionalen Wirtschaftsstandort zu sichern. Im schwierigen touristischen Umfeld setzt sie sich dafür ein, nicht als Spekulationsobjekt wahrgenommen zu werden.